Grundbetreuung

Die Grundbetreuung beinhaltet:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (z.B. nach dem Arbeitsschutzgesetz)
  • Unterstützung der Arbeitsgestaltung
  • Unterstützung bei der Verhaltensprävention der Mitarbeiter
  • Untersuchung nach Ereignissen (Unfall, Krankheit)
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Mitarbeitern
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen