Grundbetreuung
Die Grundbetreuung beinhaltet:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (z.B. nach dem Arbeitsschutzgesetz)
- Unterstützung der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Verhaltensprävention der Mitarbeiter
- Untersuchung nach Ereignissen (Unfall, Krankheit)
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Mitarbeitern
- Erstellung von Dokumentationen
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen